Der gefundene Hund

Auch ein Hund kann mal verloren gehen, denn zu seinem unberechenbaren Verhalten gehört es, einfach einmal abzuhauen oder sich - gewollt oder ungewollt - zu verlaufen. Die Hunde- Steuermarke hat auch ihre guten Seiten, nämlich wenn es darum geht, ein Tier zu identifizieren, d.h. es einem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben. Zu beachten ist im Grunde nur folgendes: Wer einen Hund findet, aufgreift oder sonst an sich bringt, dessen Eigentümer oder Halter er nicht kennt, sollte das Tier zunächst einmal schön verpflegen und sodann beim Fundbüro melden. Wenn er den Hundehalter aufgrund eines Namensschildes am Halsband erkennen kann, muss er diesen sofort benachrichtigen. Als Finderlohn gibt es 3% des Hundewertes; die Nebenkosten muss der Halter ebenfalls erstatten.


zurück zur Startseite